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Bewerbung bei Kultur und Schule

Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ wendet sich sowohl an Kulturschaffende als auch an Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung.
Sie sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen ergänzen. Eingereicht werden die Konzepte bei den jeweiligen Kulturämtern, die den Bezirksregierungen dann geeignete Projekte vorschlagen.

Förderziele von Kultur und Schule

Ziel ist es, Künstlerinnen und Künstler und Kulturpädagoginnen und Kulturpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von der Herkunft und dem sozialen Status. Die Künstlerinnen und Künstler, Kulturpädagoginnen und Kulturpädagogen unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden künstlerisch-kulturelle Projekte von Künstlerinnen und Künstlern und Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen in den außerunterrichtlichen Angeboten von allgemein-bildenden und berufsbildenden Schulen.

Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt. 

Wer kann teilnehmen?

  • Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Neue Medien. Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte. Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
  • Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften.

Wie wird gefördert?

Das Land trägt 80% der Gesamtkosten in Höhe von 3.375 Euro. (Höchstbetrag der anerkennungsfähigen zuwendungsfähigen Ausgaben). Die Kommune übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 20%.

Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Entgelt für die Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 2.475 Euro sowie aus Reise- und projektbezogenen Sachkosten bis zu 900 Euro.
Der Höchstbetrag kann in Ausnahmefällen verdoppelt werden, wenn zwei Künstlerinnen und Künstler oder Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen in einer Gruppe mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Das Erfordernis, zwei Künstlerinnen und Künstler oder Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen einzusetzen, muss sich aus der Projektbeschreibung ergeben.

Kunstschaffende und Schule wenden sich an das für sie zuständige Kultur- oder Kreiskulturamt. Freie Schulträger und Antragsteller von Sonderprojekten bewerben sich direkt bei der zuständigen Bezirksregierung. Bewerbungsschluss ist der 31. März des jeweiligen Jahres.

Wie wird ausgewählt?

Eine unabhängige Jury auf kommunaler oder Kreisebene, die sich aus zwei Künstlerinnen oder Künstlern, einer schulfachlichen Vertreterin oder einem schulfachlichen Vertreter, einem Mitglied aus dem Bereich der kulturellen Jugendbildung und einer Vertreterin oder einem Vertreter aus der Bezirksregierung zusammensetzt, befindet verbindlich über die Förderung eines künstlerisch-kulturellen Projektes.

Die Jury beachtet insbesondere folgende Punkte:

• die künstlerische und pädagogische Qualifikation der Projektleitung
• die Qualität der Projektideen und -planungen
• die Kontinuität des Angebots über ein gesamtes Schuljahr bzw. die Einhaltung des zeitlichen Umfangs bei Blockprojekten
• die vorrangige Förderung von Projekten im Primarbereich
• die besondere Berücksichtigung von Schulen mit einem kulturellen Profil und solchen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie solchen, die inklusiv arbeiten
• die breite Einbeziehung aller Sparten

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier.