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Kultur und Schule von A–Z

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Landesprogramm Kultur und Schule. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin, Ihren Ansprechpartner in der Stadt oder dem Kreis in der Rubrik Ansprechpartner.

 

A-D     |     E-H     |     I-L     |     M-P     |     Q-Z

 

A–D

Anfang

Eine Künstlerin, ein Künstler hat eine ausgezeichnete Idee für ein Projekt, das an einer Schule umgesetzt werden kann.
Oder eine Lehrkraft hat eine gute Idee, die durch das Landesprogramm realisiert werden könnte und sucht im Künstlerpool dieser Website eine geeignete künstlerische Partnerin oder einen geeigneten künstlerischen Partner.
Beide nehmen in dieser Phase Kontakt miteinander auf und planen das Projekt für das kommende Schuljahr.

Antragstellung

Die beiden o. g. Akteure füllen gemeinsam ein Projektdatenblatt (Antragsformular) aus, das sie unterschrieben beim Schulträger (kreisfreie Städte und Kreise) einreichen.

Achtung: Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 wird die Einreichung der Projektdatenblätter nur noch online über kultur.web möglich sein. Projektdatenblätter können damit ausschließlich online eingereicht werden. Um Ihnen den Umstieg zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine Klickanleitung zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch die Online-Projektskizze führt.
Die Klickanleitung finden Sie unter „Materialien und Anträge“.
Um herauszufinden, wo der Antrag in Ihrer Region eingereicht wird, gehen Sie auf die Rubrik „Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner“.

Ausschreibung

Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich mit der Ausschreibung von Projekten an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Ziel des Landesprogramms ist es, Künstlerinnen und Künstler und Kulturpädagoginnen und Kulturpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen.

  • Ein Erlass des Ministeriums regelt das Antragsverfahren und die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Ermittlung der zu fördernden Projekte.

  • Eine Richtlinie regelt die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule.


Beide Dokumente finden Sie hier.

Auswahlverfahren

Eine Jury entscheidet über die Auswahl der förderungswürdigen Projekte und legt diese dann bis zum 30. Juni der Bezirksregierung vor. Die Städte und Kreise informieren die Antragstellerinnen und Antragsteller und Schulen über die von der Jury ausgewählten Projekte.

Auszahlung

Die Fördergelder werden in zwei gleichen Raten am 1. September und am 1. März des jeweiligen Schuljahres an die Kommunen und Kreise ausgezahlt

Beratung und Begleitung

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie bei
• den Kommunen und Kreisen
• den Bezirksregierungen
• Fortbildungseinrichtungen:
       o Bildende Kunst: Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste/ Jugendkunstschulen e. V., Unna
       o Film/neue Medien: filmothek der jugend nrw. e. V., Duisburg
       o Musik: Landesmusikakademie NRW Heek e. V.
       o Tanz: Gesellschaft für Zeitgenössischen Tanz NRW e. V./NRW Landesbüro Tanz, Köln
       o Theater: Rheinisches Landestheater Neuss 

Die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind unter „Ansprechpartner“ und „Fortbildung“ zu finden.

 

 

E–H

Evaluation

Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule wird begleitend evaluiert.

Förderung

Gefördert werden künstlerisch-kulturelle Projekte von Künstlerinnen und Künstlern und Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen in den außerunterrichtlichen Angeboten von allgemein-bildenden und berufsbildenden Schulen.

Das Land trägt 80% der Gesamtkosten in Höhe von 3.375 Euro. (Höchstbetrag der anerkennungsfähigen zuwendungsfähigen Ausgaben). Die Kommune übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 20%.

Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Entgelt für die Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 2.475 Euro sowie aus Reise- und projektbezogenen Sachkosten bis zu 900 Euro.
Der Höchstbetrag kann in Ausnahmefällen verdoppelt werden, wenn zwei Künstlerinnen und Künstler oder Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen in einer Gruppe mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Das Erfordernis, zwei Künstlerinnen und Künstler oder Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen einzusetzen, muss sich aus der Projektbeschreibung ergeben.

Fortbildung

Die erstmals teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte. Nach erfolgreicher Beendigung der Fortbildungsreihe können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einen Künstlerpool aufgenommen werden, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht. Das Künstlerprofil ist damit als Portfolio zu verstehen, um die künstlerische Biografie darzustellen.

Die jeweiligen Fortbildungstermine für das Schuljahr finden Sie unter „Fortbildungen“ auf der Website.

Honorar

Das Honorar in Höhe von 2.475 Euro erhalten die beteiligten Künstlerinnen und Künstler von der Gemeinde als Schulträger.
Dabei wird ein Betrag i. H. v. 27,50 Euro je 45 Minuten als Entgelt für die beteiligten Künstlerinnen und Künstler zu Grunde gelegt. Hinzu kommen Reise- und projektbezogene Sachausgaben von höchstens 900 Euro je Projekt.

 

 

I–L

Jury

Eine unabhängige Jury auf kommunaler oder Kreisebene, die sich aus zwei Künstlerinnen oder Künstlern, einer schulfachlichen Vertreterin oder einem schulfachlichen Vertreter, einem Mitglied aus dem Bereich der kulturellen Jugendbildung und einer Vertreterin oder einem Vertreter aus der Bezirksregierung zusammensetzt, befindet verbindlich über die Förderung eines künstlerisch-kulturellen Projektes.
Die Jury beachtet insbesondere folgende Punkte:
• die künstlerische und pädagogische Qualifikation der Projektleitung
• die Qualität der Projektideen und -planungen
• die Kontinuität des Angebots über ein gesamtes Schuljahr bzw. die Einhaltung des zeitlichen Umfangs bei Blockprojekten
• die vorrangige Förderung von Projekten im Primarbereich
• die besondere Berücksichtigung von Schulen mit einem kulturellen Profil und solchen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen   und Schülern mit Migrationshintergrund sowie solchen, die inklusiv arbeiten
• die breite Einbeziehung aller Sparten 

Künstlerpool

Künstlerinnen und Künstler, die an der Fortbildung im Rahmen des Landesprogramms teilgenommen haben und im Projektdatenblatt der Veröffentlichung Ihrer Daten zugestimmt haben, werden auf dem Internet-Portal www.kultur-und-schule.de in den sog. „Künstlerpool“ aufgenommen. Für die Erfassung werden die Angaben aus den Projektdatenblättern verwendet. Selbstverständlich können alle Daten jederzeit geändert oder auf Wunsch gelöscht werden. Wenn Sie Änderungswünsche haben (Adresse, inhaltliche Angaben, Formulierungswünsche etc.), teilen Sie diese gerne unter kus-support@kulturserver.de mit.

Um das Künstlerprofil individueller zu gestalten, kann es um weitere Informationen rund um Ihre Person ergänzt sowie ein Portraitfoto von Ihnen veröffentlicht werden. Zudem haben Sie nach Abschluss des Projekts die Möglichkeit, einen Projektbericht mit Bild- und Videomaterial zu gestalten, der auf der Seite unter „Projektberichte“ veröffentlicht werden kann.

Die Künstlerinnen und Künstler sind für Einwilligungserklärungen Dritter auf Bild, Video- und Tonmaterial selbst verantwortlich.

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine staatliche Einrichtung, die selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern und Publizistinnen und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bietet. Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten müssen nur die Hälfte der fälligen Beiträge selbst tragen. Die andere Hälfte wird aus einem Zuschuss des Bundes sowie aus Sozialabgaben der Unternehmen gezahlt, die Aufträge an selbstständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten vergeben. Allgemeinbildende Schulen gehören nicht zu den so genannten abgabepflichtigen Unternehmen.

 

 

M–P 

Orientierungsrahmen

Das ist die finanzielle Planungsgrundlage für die Kommunen und Kreise.
Der Orientierungsrahmen wird vor Beginn des Projektjahres vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Es handelt sich um den maximal zu beantragenden Zuschuss und orientiert sich an der Zahl der Schulen und Schülerinnen und Schüler der Gemeinde. Die Mittel für Sonderprojekte und der kommunale Eigenanteil sind darin nicht enthalten.

Projekte

Die Projekte dauern ein Schuljahr und dürfen kein Unterrichtsersatz sein, finden außerhalb des Unterrichts und in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten verteilt über das ganze Schuljahr statt. 5 Einheiten werden für die notwendige Vor- und Nachbereitung berücksichtigt. Projekte mit vergleichbarem zeitlichen Gesamtumfang können zusammengefasst und als Blockprojekt durchgeführt werden.

Projektpool

Im Projektpool finden Sie alle bisher durchgeführten Projekte mit einer kurzen Projektbeschreibung. Die Kurzübersicht basiert auf den Ausführungen des Projektantrags und wird automatisch in den Projektpool aufgenommen.

Abgeschlossene Projekte können in Form eines Projektberichts mit zusätzlichem Bild- und Videomaterial sowie zusammenfassender Beschreibung ausführlich dokumentiert werden. Es ist die Langfassung der Projektbeschreibung und zeigt die entstandenen Ergebnisse. Der Projektbericht wird mit dem Künstlerprofil und der Projektbeschreibung verknüpft. Alle Materialen senden Sie bitte an kus-support@kulturserver.de

Die Künstlerinnen und Künstler sind für Einwilligungserklärungen Dritter auf Bild, Video- und Tonmaterial selbst verantwortlich.

 

 

Q–Z

Qualifikation

Künstlerinnen und Künstler müssen anhand ihrer biographischen Angaben bei der Antragstellung eine professionelle künstlerische Qualifikation nachweisen und den künstlerischen Werdegang in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen darlegen. 

Sach- und Reisekosten

Den Künstlerinnen und Künstlern werden bis zu max. 900 Euro an Sach- und Reisekosten
erstattet. Dieser Betrag schließt die Fahrten zu den Fortbildungsveranstaltungen und die Aufwendungen für eine Abschlussveranstaltung ein.

Sonderprojekte/ Kooperationsprojekte

Sind die Projekte schul- oder kommunenübergreifend angelegt, mehr als vier KünstlerInnen beteiligt und spartenübergreifend oder in Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, gelten sie als sogenannte Sonderprojekte und werden direkt bei der Bezirksregierung beantragt.
Die Auswahl erfolgt zentral durch eine Jury unter Vorsitz des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Versicherungsschutz

Die Projekte im Rahmen des Landesprogramms gelten als schulische Veranstaltungen. Für den Versicherungsschutz gilt Nr. 9 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 sinngemäß. „Schulveranstaltungen“ unterliegen den Bestimmungen gemäß § 2 Abs.1 Nr. 8b SGB VII.
Den Künstlerinnen und Künstlern wird zudem der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen, da sie in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die im Programm beteiligten Künstlerinnen und Künstler ist den Kommunen freigestellt. Der Höchstbetrag für die zuwendungsfähigen Ausgaben beläuft sich auf 30 Euro pro Person.

Verwendungsnachweis

Als Beleg über die Durchführung des Projektes wird zum 30. November des Jahres ein
Verwendungsnachweis vorgelegt. Hierzu gehört ein Sachbericht der Künstlerin oder des Künstlers (in der Regel 1 Din A4 Seite).

Ziel

Ziel ist es, Künstlerinnen und Künstler und Kulturpädagoginnen und Kulturpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von der Herkunft und dem sozialen Status. Die Künstlerinnen und Künstler, Kulturpädagoginnen und Kulturpädagogen unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen.